Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB”) gelten für alle Verträge, die zwischen der Eliforia Consulting GmbH (i.Gr.) („Eliforia”) und ihren Kunden abgeschlossen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis dieser, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. Eliforia unterstützt Unternehmer (§ 14 BGB) bzw. Unternehmen bei der Beantragung von EU-Fördermitteln im Bereich Nachhaltigkeit.
2.2. Eliforia bietet ein „Alles-inklusive”-Paket an, in dem folgende Dienstleistungen enthalten sind:
- Identifizierung und Analyse passender Förderaufrufe
- Identifizierung und Gewinnung notwendiger und relevanter Partnerorganisationen
- Erstellung und Einreichung von Förderanträgen
- Bei Erfolg des Förderantrags, Klärung aller Fragen mit dem Fördergeber bis zum Vertragsabschluss.
2.3. Eliforia bietet die Dienstleistungen aus dem Paket auch separat an. Weiterhin bietet Eliforia auch die Prüfung und Bewertung von Förderanträgen, die vom Kunden bereits formuliert wurden, sowie die Übernahme der Projektverwaltung an.
2.4. Eliforia darf sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten auch Dritter bedienen.
§ 3 Vertragsschluss
3.1. Eliforia vereinbart mit potenziellen Kunden zunächst ein kostenloses, digitales Kennenlerngespräch. In diesem Gespräch stellt Eliforia das Unternehmen, die angebotenen Dienstleistungen, das Preismodell sowie den Förderaufruf vor. Nach dem Gespräch wird Eliforia dem Kunden ein dem Angebot entsprechendes Vertragsdokument zur Unterzeichnung per E-Mail zusenden. Mit Unterzeichnung der Vereinbarung durch beide Parteien kommt der Vertrag zustande.
3.2. Alle Angaben, die nicht ausdrücklich im Angebot genannt sind (z.B. Werbeangaben oder sonstige Informationen) sind rechtlich unverbindlich und werden nicht Gegenstand des Vertrags.
§ 4 Mitwirkungspflichten
4.1 Eliforia benötigt für die Durchführung der vertraglichen Leistungen Informationen vom Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, diese Eliforia zeitnah nach Anforderung zur Verfügung zu stellen. Zudem ist der Kunde zur zeitnahen Korrespondenz mit Eliforia verpflichtet. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die Projektaktivitäten zusammen mit Eliforia zu entwickeln und festzulegen, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist. Weiterhin ist der Kunde zur Überprüfung und Genehmigung des von Eliforia erstellten Entwurfs, einschließlich des Budgets, verpflichtet.
4.2 Der Kunde muss Eliforia weiterhin informieren, wenn er mit einem anderen Förderantrag, der nicht von Eliforia betreut wird, an derselben Ausschreibung teilnimmt wie mit dem Antrag, den Eliforia für ihn erstellt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Höhe der Vergütung ist aus dem jeweiligen Angebotsschreiben ersichtlich. Die Preise verstehen sich – falls nicht gesondert vereinbart – netto zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, die in der Rechnung separat ausgewiesen wird.
5.2. Eliforia wird die Vergütung erst nach vollständiger Leistungserbringung in Rechnung stellen.
5.3. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, falls nicht anderweitig vereinbart. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto von Eliforia.
§ 6 Haftung
6.1. Eliforia haftet ausdrücklich nicht für den Erfolg des Förderantrags.
6.2. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unserer gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
6.3. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Eliforia nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.4. Die Haftungsbeschränkungen dieser gesamten Ziffer gelten auch zugunsten der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Eliforia.
§ 7 Geheimhaltung
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrags zu verwenden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Inhalte des von Eliforia erstellten Förderantrags für einen anderweitigen Förderantrag zu nutzen.
7.2 Die Existenz der Vertragsbeziehung zwischen Eliforia und dem Kunden unterliegt nicht der Geheimhaltung, sondern darf von beiden Parteien ausdrücklich als Referenz genutzt und öffentlich bekannt gemacht werden.
§ 8 Weitere Nutzung des Förderantrags
8.1. Die von Eliforia erstellten Förderanträge dürfen vom Kunden ausschließlich für den im Vertrag festgelegten Zweck verwendet werden. Eine Weitergabe des Förderantrags an Dritte sowie eine anderweitige Nutzung oder Wiederverwendung der Dokumente, insbesondere für anderweitige Förderanträge oder Projekte, ist ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Eliforia unzulässig. Jeder Verstoß wird mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.000,00 EUR geahndet.
8.2. Eliforia kann der Wiederverwendung der erstellten Förderanträge gegen Zahlung einer Lizenzgebühr gestatten. Die Lizenzgebühr wird Eliforia im Einzelfall festlegen.
§ 9 Datenschutz
9.1. Eliforia hält sich an die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Eliforia weist darauf hin, dass zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen folgende personenbezogenen Daten der Kunden erhoben, gespeichert und verarbeitet werden: Firmenname, Firmenadresse, Vor- und Nachname, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des jeweiligen Ansprechpartners, jeweils für die Verwaltung des Vertrags. Weiterhin können für den Förderantrag weitere personenbezogene Daten von Relevanz sein und von Eliforia verarbeitet werden, z.B. Geschlecht, Nationalität, Jobtitel und relevante Berufserfahrung der Mitarbeitenden.
9.2. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich und daher rechtmäßig gemäß Art. 6 (1) lit. b DSGVO.
9.3. Eliforia ist berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, sofern dies zur Erfüllung des Einzelvertrags notwendig ist.
9.4. Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung unter https://eliforia.com/datenschutzerklarung/ entnommen werden.
§ 10 Vertragsdauer und Kündigung
10.1. Die Vertragslaufzeit hängt von dem Erfolg des von Eliforia erstellten Förderantrags ab. Bei erfolgreichem Förderantrag endet die Vertragslaufzeit mit Abschluss des Fördervertrags zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Fördergeber. Bei erfolglosen Förderanträgen endet die Vertragslaufzeit mit Weiterleitung der Absage des potenziellen Fördergebers an den Kunden.
10.2. Eine ordentliche Kündigung des Vertrags ist ausgeschlossen.
10.3. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrags ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für beide Parteien jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung möglich.
10.4. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn der kündigenden Partei die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen nicht zugemutet werden kann.
10.5. Ein wichtiger Grund, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, ist insbesondere in folgenden Fällen anzunehmen:
a) Der Kunde ist seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten trotz wiederholter Aufforderung durch Eliforia nicht nachgekommen.
b) Die Vermögensverhältnisse einer Partei haben sich wesentlich verschlechtert, sodass die Vertragserfüllung gefährdet ist.
c) Es wurde ein Insolvenzantrag über das Vermögen einer Partei gestellt bzw. die Insolvenz eröffnet.
d) Es wurden strafbare Handlungen durch den Kunden bzw. durch die Erfüllungsgehilfen des Kunden begangen.
e) Unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen) beeinträchtigen den Betrieb einer Partei und machen die Vertragserfüllung unmöglich.
f) Die beratende Person ist tot, langfristig erkrankt oder so schwer verletzt, dass eine Vertragserfüllung nicht möglich ist, und eine interne Vertretung nicht verfügbar ist.
10.6. Für den Fall, dass der Vertrag außerordentlich gekündigt wird und ein Auftrag deswegen nur teilweise erbracht wurde, ist folgende anteilige Vergütung für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen zu erbringen:
Zeitpunkt der Kündigung | Anteil der zu zahlenden Gesamtvergütung |
bis vier Monate vor Abgabefrist | 50 % |
bis zwei Monate vor Abgabefrist | 75 % |
innerhalb zwei Monate vor Abgabefrist | 100 % |
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Änderung dieser
Schriftformklausel.
11.2. Sofern in diesen AGB oder in sonstigen Vereinbarungen die Schriftform oder eine
schriftliche Mitteilung verlangt wird, ist damit auch die Textform im Sinne des § 126b BGB
gemeint. Dies umfasst insbesondere Mitteilungen per E-Mail.
11.3. Eliforia ist jederzeit berechtigt, diese AGB zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen AGB.
11.4. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.5. Die Vertragssprache ist Englisch.
11.6. Erfüllungsort der Lieferungen und Leistungen durch Eliforia ist am jeweiligen Sitz von
Eliforia.
11.7. Der ausschließliche Gerichtsstand befindet sich am jeweiligen Sitz von Eliforia.